Viele Alleinerziehende in der Schweiz können sich demnächst über einen unerwarteten Geldsegen freuen. Der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen, wonach Alleinerziehende zu viel bezahlte Steuern für zurückerhalten. Diese Gesetzesänderung ist inzwischen rechtskräftig. Die Steuerämter der Gemeinden werden nun die Steuerrechnungen korrigieren.
Im Jahr 2005 hat das schweizer Bundesgericht entschieden, im Kanton St.Gallen müsse von Bundesrechts wegen den Alleinerziehenden der gleiche Steuertarif wie den Verheirateten zugestanden werden, obschon dies eigentlich rechtsungleich sei und in die kantonale Kompetenz eingreife, die Tarife selbst zu gestalten. Aufgrund dieses Urteils hat die Regierung daraufhin die Gleichbehandlung Alleinerziehender mit den Verheirateten beschlossen. Die Steuerbehörden müssen deshalb die Veranlagungen für Alleinerziehende für die Jahre 2001 bis 2003 zu revidieren.
Alleinerziehende aus der Schweiz erhalten Geld zurück
Juni 17, 2008 von Markus

[...] Alleinerziehende aus der Schweiz können sich demnächst möglicherweise über eine Steuerrückzahlung freuen, denn der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses erhalten Alleinerziehende zu viel bezahlte Steuern zurück. Die Steuerämter der Gemeinden wurden angewiesen entsprechende Steuerbescheide zu korrigieren. Aufgrund eines Urteiles des Schweizer Bundesgerichtes aus dem Jahr 2005 müssen Alleinerziehende steuerlich Verheirateten gleichgestellt werden. Die schweizer Steuerbehörden müssen deshalb die Veranlagungen für Alleinerziehende für die Jahre 2001 bis 2003 revidieren. [...]
[...] Alleinerziehende aus der Schweiz können sich demnächst möglicherweise über eine Steuerrückzahlung freuen, denn der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses erhalten Alleinerziehende zu viel bezahlte Steuern zurück. Die Steuerämter der Gemeinden wurden angewiesen entsprechende Steuerbescheide zu korrigieren. Aufgrund eines Urteiles des Schweizer Bundesgerichtes aus dem Jahr 2005 müssen Alleinerziehende steuerlich Verheirateten gleichgestellt werden. Die schweizer Steuerbehörden müssen deshalb die Veranlagungen für Alleinerziehende für die Jahre 2001 bis 2003 revidieren. [...]